
Treppenhausreinigung im Mietshaus organisieren: So gelingt es!
Als Frau Meierhofer an einem Dienstagabend im März die Treppe zu ihrer Wohnung im dritten Stock hochstieg, blieb sie kurz stehen und betrachtete die Fußspuren im Staub, die sich seit Tagen dort angesammelt hatten. Ein zerknülltes Bonbonpapier lag im Eck, die Fensterbank im Treppenhaus war grau vor Straßenschmutz, und niemand schien sich verantwortlich zu fühlen. Sie war neu eingezogen und wusste nicht, wer eigentlich für die Sauberkeit im gemeinschaftlich genutzten Bereich zuständig war. Diese Szene wiederholt sich in unzähligen Mietshäusern quer durchs Land, denn kaum ein Thema sorgt in Hausgemeinschaften so verlässlich für Reibung wie die Frage, wer wann das Treppenhaus putzt. Die Organisation der Treppenhausreinigung im Mietshaus ist daher ein wichtiges Thema, das oft übersehen wird.
Eigenverantwortung oder externe Reinigungsfirma?
Grundsätzlich ist die Reinigung von Treppenhaus, Hauseingang und gemeinschaftlich genutzten Fluren eine Pflicht, die der Vermieter trägt, denn diese Flächen gehören zum Gemeinschaftseigentum und müssen instand gehalten werden. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch fast immer über den Mietvertrag oder eine Hausordnung an die Mieter weitergegeben. Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte deshalb genau hinschauen, ob dort ein sogenannter Reinigungsturnus vorgesehen ist oder ob stattdessen eine externe Reinigungsfirma beauftragt wird, deren Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Parteien umgelegt werden. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, doch sie erfordern unterschiedliche Formen der Organisation, und genau hier beginnt für viele Hausgemeinschaften die eigentliche Herausforderung.
Entscheidet sich eine Gemeinschaft für die Eigenregie, also dafür, dass die Bewohner selbst putzen, braucht es einen klaren, für alle nachvollziehbaren Plan. Bewährt hat sich ein wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Wechsel, bei dem jede Partei reihum an der Reihe ist. Damit daraus kein Streitpunkt wird, lohnt es sich, einen schriftlichen Reinigungsplan im Treppenhaus auszuhängen, aus dem hervorgeht, welche Partei in welcher Woche zuständig ist und was konkret zum Aufgabenbereich gehört. Dazu zählen meist das Kehren und Wischen der Stufen, das Abwischen von Handläufen und Fensterbänken, gelegentlich auch das Putzen der Eingangstür und das Entfernen von Spinnweben in den Ecken. Manche Hausgemeinschaften ergänzen den Plan um saisonale Aufgaben wie das Fegen von Laub im Hauseingang im Herbst oder das Streuen bei Glätte im Winter, was ebenfalls in die Zuständigkeit der Mieter fallen kann, sofern der Mietvertrag die Räum- und Streupflicht entsprechend regelt.
Der Charme eines selbst organisierten Systems liegt in der Kostenersparnis, denn eine professionelle Reinigungsfirma schlägt je nach Größe des Hauses schnell mit mehreren hundert Euro im Jahr zu Buche, die über die Nebenkosten anteilig auf alle Mietparteien verteilt werden. Wer stattdessen selbst zum Wischmopp greift, spart bares Geld, muss dafür aber Zeit investieren und sich auf die Zuverlässigkeit der Nachbarn verlassen können. Genau das ist der wunde Punkt vieler Hausgemeinschaften, denn kaum etwas sorgt für so viel Unmut wie die Partei, die ihre Woche schlicht vergisst oder nur oberflächlich durchwischt. Erfahrene Hausverwaltungen raten deshalb dazu, den Plan nicht nur auszuhängen, sondern ihn auch regelmäßig zu erneuern und bei Ein- oder Auszug zeitnah anzupassen, damit keine Lücken entstehen und niemand das Gefühl bekommt, allein die Last zu tragen.
Externe Reinigungsfirma als Lösung
Wo die Eigenregie an ihre Grenzen stößt, etwa weil viele Berufstätige kaum Zeit finden, ältere Bewohner körperlich nicht mehr in der Lage sind oder die Fluktuation im Haus zu hoch ist, um einen stabilen Rhythmus aufrechtzuerhalten, greifen viele Eigentümergemeinschaften auf eine externe Reinigungsfirma zurück. Diese Lösung bringt Verlässlichkeit und einen professionellen Standard, verursacht aber laufende Kosten, die transparent in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden müssen. Mieter haben grundsätzlich das Recht, diese Abrechnung einzusehen und den Vertrag mit der Reinigungsfirma zu prüfen, denn nur angemessene und ortsübliche Kosten dürfen umgelegt werden. Wer den Eindruck hat, dass die beauftragte Firma zu teuer oder die Leistung mangelhaft ist, kann dies bei der Hausverwaltung ansprechen, ohne dass daraus gleich ein Rechtsstreit werden muss. In vielen Fällen genügt ein sachliches Gespräch, um entweder die Reinigungsintervalle anzupassen oder den Anbieter zu wechseln.
Anfrage an Gebäudereiniger stellen
Unabhängig davon, für welches Modell sich eine Hausgemeinschaft entscheidet, zeigt die Erfahrung, dass Kommunikation der entscheidende Faktor ist. Ein kurzer Aushang am Schwarzen Brett, eine Nachricht in der Hausgemeinschafts-Gruppe im Messenger oder ein informelles Gespräch beim Treffen im Hausflur können viele Missverständnisse von vornherein ausräumen. Wer neu einzieht, sollte sich nicht scheuen, aktiv nachzufragen, wie die Reinigung im Haus geregelt ist, statt sich wie Frau Meierhofer erst im Nachhinein durch verstaubte Stufen zu wühlen. Und wer bereits länger in einem Haus wohnt, in dem der Putzplan schleppend funktioniert, kann den Vorschlag machen, gemeinsam eine verbindlichere Lösung zu finden, sei es durch klare Absprachen untereinander oder durch die Beauftragung einer Firma, deren Kosten sich am Ende oft günstiger gestalten lassen, als man zunächst annimmt, wenn man mehrere Angebote vergleicht. Am Ende profitieren alle Parteien von einem sauberen, gepflegten Treppenhaus, das nicht nur den Alltag angenehmer macht, sondern auch den Wert und die Ausstrahlung des gesamten Gebäudes erhöht. Ein gepflegtes Treppenhaus ist schließlich mehr als eine reine Formalität, es ist die erste Visitenkarte eines jeden Zuhauses und prägt den Eindruck, den Besucher wie Bewohner tagtäglich mitnehmen.
Für weitere Informationen über die Organisation von Reinigungsdiensten und Hausgemeinschaften können Sie den Artikel auf Wikipedia besuchen.
Gebäudereiniger aus dem Verzeichnis
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um Betriebe in Ihrer Nähe zu sehen.
Zur Reihenfolge: Betriebe mit gebuchtem Premium- oder Business-Paket werden vorrangig angezeigt.
BRH Baureinigung Hamburg GmbH
Wandsbeker Chaussee 48, 22089 Hamburg
Treppenhausreinigung in Hamburg. Leistungen: Baureinigung, Unterhaltsreinigung, Fassadenreinigung, Tatortreinigung.
TreppenhausreinigungBrightClean Gebäudereinigung Wiesbaden
Friedrichstraße 34, 65185 Wiesbaden
Treppenhausreinigung in Wiesbaden. Leistungen: Büroreinigung, Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Glasreinigung.
TreppenhausreinigungPutzDuo
Hauptstraße 117, 55120 Mainz
Treppenhausreinigung in Mainz. Anschrift: Hauptstraße 117, 55120 Mainz.
TreppenhausreinigungHäufig gestellte Fragen
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Idealerweise sollte das Treppenhaus wöchentlich oder zweiwöchentlich gereinigt werden, um Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten.
Wer ist für die Reinigung im Mietshaus verantwortlich?
In der Regel ist der Vermieter verantwortlich, kann diese Pflicht jedoch an die Mieter über den Mietvertrag oder die Hausordnung delegieren.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Zur Treppenhausreinigung gehören das Kehren und Wischen der Stufen, das Abwischen von Handläufen, Fensterbänken und gelegentlich das Putzen der Eingangstür.
Wie kann man einen Reinigungsplan erstellen?
Ein Reinigungsplan sollte klar und nachvollziehbar sein, am besten schriftlich im Treppenhaus ausgehängt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Was tun, wenn die Reinigungsfirma unzufriedenstellend arbeitet?
Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung einzusehen und können bei der Hausverwaltung anfragen, um die Reinigungsintervalle anzupassen oder den Anbieter zu wechseln.
